Anlagenplanung und
Genehmigung

Intelligente Planung und ausgereifte Strategien als Vorraussetzung für Ihren Erfolg! Für den Bau einer Biogasanlage oder eines Biogas-Systems ist eine professionelle, individuelle Anlagenplanung mit anschließender Genehmigung unerlässlich. Mittels modernsten Planungsinstrumenten ist ÖKOBiT in der Lage, schnell und zuverlässig auch Ihre Biogas-Anlage vom Papier auf die grüne Wiese zu begleiten. Die vollständige Ausführung erfolgt durch unser eigenes, erfahrenes Team. Als Kunde profitieren sie daher von einem Ansprechpartner.

Wirtschaftliche Biogas-Systeme erfordern Erfahrung, sorgfältige Planung und eine exakte Standortanalyse. Im partnerschaftlichen Dialog erarbeiten wir die für Sie wirtschaftlichste und zweckmäßigste Lösung. Erfahrung welche sich bewährt; ÖKOBiT ist Ihr Garant für die behördliche Genehmigung.

Ob Gemeinschafts-, oder Einzelanlage, ÖKOBiT ist Ihr kompetenter Partner für die Gesamtplanung im Bau- und Immissionsschutzrecht, sowie in der Bearbeitung wasserrechtlicher und naturschutzfachlicher Belange.

 

Bildbeschreibung

Biogasanlagen-Planung für standortgerechte Konzepte und zuverlässige Technik


Planungsphasen

Die Planung einer Biogasanlage gliedert sich in zwei Phasen. In einer ersten Grob- bzw. Genehmigungsplanung, werden die Genehmigungsunterlagen erstellt, in einer zweiten Phase wird die Detailplanung angefertigt, welche für die Bauausführung unerlässlich ist.

Genehmigungsplanung

Die Errichtung einer Biogasanlage bedarf einer behördlichen Genehmigung. Abhängig von der Feuerungswärmeleistung des Blockheizkraftwerkes (BHKW), der Art der Einsatzstoffe, der täglichen Inputmenge und der Größe der Lagerbehälter unterliegt das Bauvorhaben entweder dem Baurecht oder dem Bundesimmissionsschutzrecht.

Da Biogasanlagen einen sehr breit gefächerten Bereich, vom Bauwesen über die Elektrotechnik bis hin zur Bioverfahrenstechnik abdecken, sind die erforderlichen Genehmigungsverfahren meist sehr komplex und erfordern viel Erfahrung und Know-how.

ÖKOBiT übernimmt für Sie das gesamte Genehmigungsverfahren in Eigenregie, verkürzt die Genehmigungsphase und erspart Ihnen Zeit und dauerhafte Behördengänge. Wir führen die nötigen Gespräche und Verhandlungen und garantieren eine reibungslose Genehmigung Ihres Projektes. Ob nach Baurecht oder nach BImSchG – beide Verfahren sind uns aus Theorie und Praxis äußerst vertraut.

Detailplanung

Die Detailplanung beinhaltet die konkrete Dimensionierung der Biogasanlage und die individuelle Verfahrensentscheidung auf Basis des Anlagenkonzepts und der Genehmigungsplanung. Durch ständige Information und Schulung unserer Ingenieure und Fachmitarbeiter ist ÖKOBiT stets in der Lage, Biogasanlagen auf dem aktuellen Stand der Technik zu errichten. Sowohl aus verfahrenstechnischer, als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht hängt die Wahl der optimalen Prozesstechnologie in erster Linie vom Inputmaterial und den örtlichen Gegebenheiten ab. Auf dieser Basis legen wir die Verfahrenstechnik fest und suchen geeignete und zuverlässige Komponenten wie z.B. Rührwerken, Pumpen, BHKW's, etc. aus.

Denn insbesondere stark beanspruchte, drehende Anlagenteile (wie Rührwerk und dessen Lagerung) müssen haltbar, wartungsarm – und wartungsfreundlich sein, um die Betriebssicherheit einer Biogas-Anlage zu gewährleisten.

Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrung zur Verfügung. Sprechen Sie mit Herrn André Guttenson, Tel. +49-(0) 06502/9385940 für ein individuelles Angebot auf Basis unserer ausgefüllten Checkliste.

Wirtschaftlichkeitskonzept

Bei Pilot- und Großprojekten, aber auch bei Einzelhofanlagen ist ein Wirtschaftlichkeitskonzept eine unterstützende Hilfe für die Bank, den Steuerberater und somit auch für den Betreiber und die Investoren. Innerhalb von Wirtschaftlichkeitsstudien werden alle projektspezifisch relevanten Rahmenbedingungen genauestens analysiert und erfasst.

So wird bspw. auf Grundlage einer Cash-Flow-Berechnung sehr genau die Wirtschaftlichkeit einer Biogas-Anlage oder eines Biogas-Systems über den gesicherten Vergütungszeitraum prognostiziert. Dabei werden selbstverständlich auch unterschiedliche Finanzierungsmodelle, Kostensteigerungen und Inflationszuschläge berücksichtigt.

 

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